GEMArahmenvertrag gravierend verändert

Seit Anfang des Jahres gelten neue vertragliche Regelungen seitens EKD und GEMA. Diese beziehen sich vor allem auf die Meldungen von Konzerten. Diese müssen in Zukunft direkt an die zuständige Bezirksdirektion gemeldet werden. Alle relevanten Informationen sind auf unserer Webseite im Bereich Material – Urheberrecht zu finden, inklusive der neuen Meldebögen. Weitere Informationen erteilt Thomas Nowack.

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