VG Musikedition und VDD (katholische Kirche) unterzeichnen Gesamtvertrag zum digitalen Kopieren

VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben im Oktober erstmals einen Gesamtvertrag zum Vervielfältigen von Noten und Liedtexten in Kirchengemeinden und weiteren Einrichtungen der Katholischen Kirche in Bezug auf das digitale Vervielfältigen unterzeichnet. Seit vielen Jahren besteht bereits ein Pauschalvertrag, der es den katholischen Kirchengemeinden ermöglicht, ohne gesonderte Genehmigung analoge Fotokopien für den Gemeindegesang im Gottesdienst zu verwenden. Mit dem jetzt unterzeichneten Gesamtvertrag haben Gemeinden und sonstige Einrichtungen der katholischen Kirche nach Abschluss eines verwaltungseinfachen und kostengünstigen Lizenzvertrages die Möglichkeit, auch digitale Vervielfältigungen inklusive Beamernutzungen von Noten und Liedtexten herzustellen, wie das im Bereich der EKD schon lange der Fall ist. Das gilt für Gottesdienste und weitere Gemeindeveranstaltungen, in Kinderbetreuungseinrichtungen, Aus-, Weiter- und Familienbildungsstätten oder in Einrichtungen der Altenpflege. Viele katholische Musikerkollegen haben lange auf diese Vereinbarung gehofft. Die Freude ist groß, wie zu hören war.

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