14 neue Lieder von Clemens Bittlinger, teils in Zusammenarbeit mit anderen Autoren verspricht uns diese Produktion. Arbeitet man CD und Liederheft durch fällt auf, das diese Benennung zumindest problematisch ist. Mit „Ein neuer Tag bricht an“, „Schalom, lieber Freund“, „Jesus Christus wartet“ und „Das Lied zum Abendmahl“ werden, in guter parodistischer Kirchenliedertradition, musikalische Vorlagen verwendet und neue Texte auf bekannte Melodien gelegt. Das ist also nicht wirklich Neu. Darüber hinaus enthält diese Produktion u.a. zwei prämierte Lieder des EKD Liederwettbewerbs 2016 und zwei Lieder aus der Liederwerkstatt des Kirchentages 2017 und zum Thema des Kirchentags 2017 noch ein Losungslied.
Die CD ist von David Plüss bewährt und musikalisch solide produziert worden. Aufhorchen lassen die Songs „Du siehst mich“ (Musik von Judy Bailey) und „In Gottes Hand“ (Musik von David Plüss). Die heben sich von den übrigen recht vertraut klingenden Liedern sowohl vom Arrangement, wie der Art mit Melodie und Harmonik umzugehen deutlich ab. Nicht wirklich gefallen hat die Interpretation von „Gottes großer bunter Garten“. Was haben sich die Macher dabei gedacht diesen Titel als Reggae zu produzieren, der keiner sein darf. Wer SängerInnen und eine kaum hörbare Bläsersection derart schaumgebremst zu Werke gehen und einen permanent gleichklingenden Solisten diesen Song so uninspiriert vortragen lässt hat Reggae nicht verstanden und aus dem „großen bunten Garten“ einen Einheitsrasen gemacht. Schade!
Eine interessante Entdeckung gibt es noch aus der soliden Notenausgabe zu vermelden. Da gibt es zunächst die Information, dass alle Songs als einstimmige A5 Version im pdf Format zum kostenlosen Download auf der Webseite von Clemens Bittlinger zu finden sind. Eine tolle Sache. Außerdem ist auf jeder Seite der Notenausgabe als Fußnote die Information „Fotokopieren zu nicht kommerziellen Zwecken erlaubt. Bitte melden sie Ihre Herstellung von mehr als 5 Kopien an vg-musikedition.de“ abgedruckt. Das freut zunächst ebenfalls, da kopieren an sich ja verboten ist. Gleichzeitig werden damit eine Menge Fragen aufgeworfen. Um nur mal zwei zu nennen: Was wird unter „nicht kommerziell“ verstanden (hier gibt es durchaus unterschiedliche Interpretationen)? Und was passiert ab der fünften Kopie. Kommt dann eine Rechnung? Insofern sorgt dieser gutgemeinte Hinweis im Details für Unsicherheit.
Wer Bittlingersongs liebt und mit seinem Ensemble aufführen will ist in jedem Fall gut bedient. Und auch die Songs zum Reformationsjubiläumskirchentag lassen terminunabhängig singen.
Thomas Nowack