Das Urheberrecht hat sich in den letzten Jahren trotz bestehender Rahmenverträge seitens der Evangelischen Kirche in Deutschland zu einem immer schwierigeren Bereich kirchlicher Arbeit entwickelt. Und das gilt nicht nur für das Feld der Livemusik, das durch die GEMA vertreten wird. Daneben gibt es für die bildliche Darstellung von Texten und Noten noch die VG Musikedition und VG Wort, und die CCLI. Und ein ganz besonderes Spielfeld ist das Internet und große Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagramm, etc.

Außerdem wichtig: nicht alle Konzerte in unseren Kirchen sind durch die Rahmenverträge abgedeckt! Bei Konzerten ausschließlich mit säkularer Musik gilt der Rahmenvertrag seit 2015 eingeschränkt, bei Musicals muss grundsätzlich mit dem Rechteinhaber direkt verhandelt werden.

Seit Mitte 2021 gibt es neue gesetzliche Bestimmungen. So wurde das UrhG geändert und ein neues Gesetz mit der Bezeichnung UrhDaG (Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz) beschlossen. Aus diesem Grund wurden die Informationen des Verbandes grundlegend überarbeitet. Hierbei wurden auch alle durch Corona bedingten Veränderungen berücksichtigt.

Seit Anfang 2024 erfolgt die GEMAmeldung ausschließlich über das Onlineportal der GEMA. Webinare dazu werden durch die GEMA angeboten.

Die aktuellen Informationen der EKD sind auf einer Webseite zum Download zusammengefasst.

Grundsätzliche Informationen zum Rahmenvertrag der EKD

EKD Leitfaden zum Urheberrecht

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Informationen im Überblick zusammengestellt durch den Verband für christliche Popularmusik in Bayern e.V.

Download (271.6 KiB)
Generelle Informationen und Spezialtarife

Für die Präsentation von Musik auf Webseiten gibt es seit 2018 eine Regelung (Eigenpräsentation Webseite), die bei Einwilligung der Autoren / Komponisten eine Verfügbarkeit auf einer Band- oder Chorwebseite ermöglichen.

2021 wurde das UrhG  verändert und das neue UrhDaG (Urheberechts-Diensteanbieter-Gesetz) verabschiedet.

Urheberrechtsgesetz (Neufassung 2021)

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Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz

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Kurzüberblick zu den Urheberrechtsveränderungen 2021

Download (114.4 KiB)

Musik im Netz - Überblick mit dem Rechtestand von 2023

Download (171.5 KiB)

Eigenpräsentation Webseite

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Notenkopien

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Bildrechte

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Recht am eigenen Bild

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Härtefallnachlassregelung (Missverhältnisklausel)

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Frage- und Meldebögen

Seit dem 1. Januar 2024 erfolgt die Meldung bei der GEMA ausschließlich über das Onlineportal. Dazu benötigt jeder Veranstalter - dazu zählen auch Kirchengemeinden - einen eigenen Account. Aus diesem Grund sind hier keine Meldebögen mehr verfügbar.

Fragebogen Härtfallnachlassregelung

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Informationen zum Streaming von Gottesdiensten und Konzerten

Hier sind eine Reihe von Informationen zum Streaming zusammengefasst.

Die Informationen der EKD finden sich hier.

Aktuelle Informationen mit Stand Mai 2023

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Informationen der deutschen Medienanstalten bei Streaming mit mehr als 500 Teilnehmern

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Datenschutz Streaminggottesdienste Aushang Gäste Blanco

Datenschutz Streaminggottesdienste Einverständnis Mitwirkende Blanco

Datenschutz Streaminggottesdienste Rechteübetragung Mitwirkende Blanco

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Download (20.5 KiB)