Konzerte, Lesungen, Jugendarbeit, Gemeindefeste - die Liste der möglichen Veranstaltungen in Gemeinden ist lange. Häufig finden dabei Grundsätze, die im normalen Veranstaltungsmanagement gesetzt sind nur wenig Beachtung. Hier wollen wir sensibilisieren und aufzeigen, das es Sinn macht eine Reihe von Punkten zu bedenken und andere Punkte zu fixieren. Ausführliche Beratung notwendig? Der zuständige Referent ist Thomas Nowack.

Unfallverhütung

Für jeden Veranstaltungsort gilt die Versammlungsstättenverordnung. Kirchen fallen als einzige Gebäude nicht unter diese Regelung. Doch bereits jeder Gemeindesaal ist davon nicht mehr ausgenommen. Die uns anvertrauten Menschen sollten aber Grund genug sein sich über Unfallverhütung Gedanken zu machen. Nachfolgender Artikel formuliert Grundsätzliches zum Thema. Außerdem haben wir für Interessierte die Versammlungsstättenverordnung zum Download eingestellt.

UnfallfreidurchdenGottesdienst
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vstaettv
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Vertragliche Regelungen

Der Auftritt von Künstlern, egal ob ehrenamtlich, semiprofessionell oder professionell sollte in den wesentlichen Punkten schriftlich fixiert sein. Häufig ist auch ein Vertrag ratsam. Hier findet sich ein Vertragsvorschlag.

Engagementvertrag_klein_Verband
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Weitere Infos

Wer sich umfangreicher in das Thema einarbeiten will kann sich außerdem in den hier eingestellten Informationen kundig machen, die auf jeden Fall bei OpenAir Veranstaltungen Anwendung finden.

bgv_unfallverhuetung_elektrischeanlagen
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bgv_unfallverhuetung_szenischeproduktion
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