Weitere Informationen zum Urheberrecht während SARS-CoV 2

Nun liegen auch Informationen der GEMA zur Meldepflicht z.B. beim Live-Stream eines Kirchenkonzertes während der aktuellen Pandemie vor. Veranstaltungen, die durch den Gesamtvertrag abgegolten sind, aber ohne Publikum stattfinden und stattdessen über die gemeindeeigene Plattform gestreamt werden, sind vom Pauschalvertrag abgegolten. Allerdings nur, wenn die GEMA eine Anmeldung analog des normalen Verfahrens erhält. Auf den Meldebögen ist zu vermerken, dass es sich um einen Live Stream und keine Veranstaltung mit anwesender Gemeinde/Publikum etc. handelt. Ergänzend zu den Informationen der ELKB ist es nun auch möglich Inhalte nicht nur bei YouTube sondern auch bei Facebook und Instagramm einzustellen.

Veröffentlicht in News.