EKD und VG Musikedition vereinbaren Ausweitung des Rahmenvertrages

Die EKD hat mit der VG Musikedition einen Vertrag über die Fortsetzung der in der Zeit von Corona erlaubten Ausnahmeregelung in Bezug auf die Einblendung von Texten beim Streamen vereinbart. Bei dieser vertraglichen Regelung fällt zudem die 72-Stunden Regelung. Der Vertrag gilt zunächst bis zum 31.12.2022. Details sind auf unserer Webseite zu finden.

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