Die Corona-Ausnahmeregelungen für die Nutzung von GEMA-geschützten Musikinhalten auf Gemeindewebseiten und auf sozialen Plattformen galten bis zum 15.9.2020. Dazu zählten das zeitversetzte Streamen und der Download. Für die EKD gilt, dass das zeitgleiche Streamen von Gottesdiensten auch weiter möglich ist. Die Verbreitung von Livestreams und Videos über YouTube und Facebook wird bei der GEMA durch YouTube bzw. Facebook selber abgegolten. Hierüber hat die GEMA eigene Vereinbarungen mit den Plattformbetreibern. Aktuell befindet sie die EKD mit der GEMA in einem Klärungsprozess, welche Möglichkeiten den Gemeinden neben dem zeitgleichen Streamen weiterhin offenstehen. Ein Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor.