Coronalockerungen erfolgt

Ab Montag, 7. Juni greifen eine Reihe von Lockerungen im Bereich der Kultur, vor allem der Musik. So entfällt die Begrenzung der Musikerzahl, d.h. dass nur noch die verfügbare Fläche für Proben und Auftritte anhand der Abstandsregeln die zulässige Anzahl an Mitwirkenden begrenzt. Außerdem müssen nur noch bei einer Inzidenz ab 50 die Mitwirkenden getestet werden, zudem entfällt die Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Tests in Schulen und Hochschulen auch für die Proben anerkannt werden können. Dazu werden die Schüler nach den Pfingstferien eine entsprechende Bestätigung erhalten. Ebenfalls ab ab dem 7. Juni ist der außerschulische Instrumental- und Gesangsunterricht als Gruppenunterricht in Präsenzform wieder erlaubt. Auch die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen wird erleichtert. Drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten. Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig.

 

Veröffentlicht in News.