VG Musikedition und VDD (katholische Kirche) unterzeichnen Gesamtvertrag zum digitalen Kopieren

VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben im Oktober erstmals einen Gesamtvertrag zum Vervielfältigen von Noten und Liedtexten in Kirchengemeinden und weiteren Einrichtungen der Katholischen Kirche in Bezug auf das digitale Vervielfältigen unterzeichnet. Seit vielen Jahren besteht bereits ein Pauschalvertrag, der es den katholischen Kirchengemeinden ermöglicht, ohne gesonderte Genehmigung analoge Fotokopien für den Gemeindegesang im Gottesdienst zu verwenden. Mit dem jetzt unterzeichneten Gesamtvertrag haben Gemeinden und sonstige Einrichtungen der katholischen Kirche nach Abschluss eines verwaltungseinfachen und kostengünstigen Lizenzvertrages die Möglichkeit, auch digitale Vervielfältigungen inklusive Beamernutzungen von Noten und Liedtexten herzustellen, wie das im Bereich der EKD schon lange der Fall ist. Das gilt für Gottesdienste und weitere Gemeindeveranstaltungen, in Kinderbetreuungseinrichtungen, Aus-, Weiter- und Familienbildungsstätten oder in Einrichtungen der Altenpflege. Viele katholische Musikerkollegen haben lange auf diese Vereinbarung gehofft. Die Freude ist groß, wie zu hören war.

GEMA-Ausnahmeregelungen ausgelaufen

Die Corona-Ausnahmeregelungen für die Nutzung von GEMA-geschützten Musikinhalten auf Gemeindewebseiten und auf sozialen Plattformen galten bis zum 15.9.2020. Dazu zählten das zeitversetzte Streamen und der Download. Für die EKD gilt, dass das zeitgleiche Streamen von Gottesdiensten auch weiter möglich ist. Die Verbreitung von Livestreams und Videos über YouTube und Facebook wird bei der GEMA durch YouTube bzw. Facebook selber abgegolten. Hierüber hat die GEMA eigene Vereinbarungen mit den Plattformbetreibern. Aktuell befindet sie die EKD mit der GEMA in einem Klärungsprozess, welche Möglichkeiten den Gemeinden neben dem zeitgleichen Streamen weiterhin offenstehen. Ein Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor.